Kommentar zum Abwehrschirm der Bundesregierung​

Kommentar zum Abwehrschirm der Bundesregierung

Sehr geehrte Mitglieder,

lange hat die Wirtschaft auf dieses Signal warten müssen. Es kommt spät, aber nicht zu spät. Die Bundesregierung kündigte nun wirksame Maßnahmen an, um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf den Energiemarkt und die deutsche Wirtschaft abzufedern. Der „Doppel-Wumms“, so Bundeskanzler Olaf Scholz, der gerne markige Worte, wie die „Bazooka“ auspackt, um mit „Wumms“ aus der Krise zu kommen, ist eine echte Erleichterung für Verbraucher, Bürger und Unternehmen gleichermaßen. Dies ist ein wichtiges Signal an die Wirtschaft und die Märkte, dass die Bundesregierung den Energiemarktentgleisungen nicht teilnahmslos gegenübersteht, sondern handlungsfähig ist!

 

Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs belasten die Unternehmer und die Bürger stark – insbesondere die steigenden Energiekosten führen zu einer anhaltend hohen Inflation, die mittlerweile auf einem 70-Jahreshoch liegt. Dadurch geht Kaufkraft verloren und unsere Unternehmen verlieren an Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es mit dem nun auf dem Weg gebrachten Abwehrschirm, der in Form eines weiteren Sondervermögens angelegt werden soll, die wirtschaftliche Substanz unseres Wohlstandes zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu erhalten.

In den vergangenen Wochen wirkte die Krisenbekämpfung der Ampel-Regierung allerdings handlungsunfähig. Vor allem der Streit um die verkorkste Gasumlage, die nun ebenfalls nicht kommen soll, oder der Dissens um die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke säten Zweifel an der Entschlossenheit der Bundesregierung. Der nun angekündigte Abwehrschirm ist ein richtiges und notwendiges Signal an die Märkte und die Wirtschaft, dass die Bundesregierung aktionsfähig ist und die deutsche Wirtschaft nicht dem Schicksal internationaler Aggressoren überlässt.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll nun reaktiviert und neu ausgerichtet werden und im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro (! – ca. 40 % des Bundeshaushalts) ausgestattet werden. Im Kern soll mit dem sogenannten „Sondervermögen“ eine Gaspreisbremse wie auch eine Strompreisbremse finanziert werden. Zudem sollen Gelder aus einer Solidarabgabe von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, wie auch die Abschöpfung der Zufallsgewinne der Erneuerbaren Energien, in den Topf fließen. Momentan ist zwar vieles noch vage in der konkreten Umsetzung, allerdings wird die Richtung und die Entschlossenheit der Bundesregierung nun greifbar und glaubhaft.

Das Wichtigste für die Mühlen: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent) werden. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Unternehmen entlastet und zu einer Reduktion des Verbrauchs angeregt. Die Details sind jedoch noch nicht klar, sollen aber bald bekannt gegeben werden.

Ein Beispiel – so könnte die Strompreisbremse aussehen: Unternehmer (KMU) erhalten z.B. über das Basispreiskontingent 75 % des unternehmensüblichen Stromverbrauchs zu einem moderaten Preis zur Verfügung gestellt (= Preisdeckel). Die restlichen 25 % sind über die üblichen teuren Marktkonditionen zu bezahlen. Dies soll so zum Sparen animieren. Die hier beispielhaft angebrachten Werte können sich natürlich noch ändern.

Nun gilt es bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen genau hinzusehen. Wir werden die Politik dabei gerne weiterhin im Interesse der Mühlenwirtschaft mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

Ihr Dr. Josef Rampl

Bildquelle: Claudio Schwarz on Unsplash

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