“Entlastungspaket” der Ampel-Regierung – EEG-Umlage soll schon zum 1. Juli wegfallen und Steuererleichterungen

"Entlastungspaket" der Ampel-Regierung - EEG-Umlage soll schon zum 1. Juli wegfallen und Steuererleichterungen

Bayrischer Handelsmühlen-Verband
Rundschreiben

SPD, Grüne und FDP haben angesichts gestiegener Energiepreise ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen. Das teilte die Koalition nach Beratungen der Parteispitzen am vergangenen Mittwoch in Berlin mit. Allein die auf den 1. Juli vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage habe eine Größenordnung von etwa 6,6 Milliarden Euro. Der Gesetzesentwurf ist in der Geschäftsstelle abrufbar.

Die Beschlüsse der Bundesregierung im Detail

1. EEG-Umlage fällt zum 1. Juli weg:

Angesichts der gestiegenen Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen, so ist im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses zu lesen. Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh (aktueller Preis der EEG-Umlage) in vollem Umfang weitergeben. Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, werden ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst.

2. Entlastung bei der Steuer durch ein Corona-Hilfe-Paket:

Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie hat die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das im Wesentlichen folgende Maßnahmen enthält:

a)  Erweiterte Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden),

b)  Verlängerung degressive Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden können),

c)  Verlängerung Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro um ein Jahr.

d)  Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein),

e)  Verlängerung Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.

3. Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht:

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

4. Grundfreibetrag wird nochmals erhöht:

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro wird um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

5. Fernpendlerpauschale wird angehoben:

Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität wird die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer vorgezogen. Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent.

6. Was ändert sich noch:

Zudem wurde eine Unterstützung von bedürftigen Kindern und Geringverdienern, ein Heizkostenzuschuss und die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.

Der Deutsche Bundestag soll nun nach dem Willen der Ampelkoalition die Gesetze zügig beschließen.

Autor

Hi! Ich bin Philipp, Administrator dieser Website. Bei Problemen, kontaktiert mich gerne über das Kontaktformular oder per Mail: kontakt@mitteldeutscher-muellerbund.de