Mindestlohn von 12 Euro wird zum 1. Oktober kommen – Minijobs künftig bei 520 Euro

Mindestlohn von 12 Euro wird zum 1. Oktober kommen – Minijobs künftig bei 520 Euro

Bayrischer Handelsmühlen-Verband
Rundschreiben

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 01. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht.

 

Die Pläne für eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 12 Euro ab 1. Oktober sind vom Bundeskabinett nun verabschiedet worden. Die Ministerrunde stimmteeinem entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu, der nun in das parlamentarische Verfahren gehen wird. Gleichzeitig soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Zudem wurden Anreize eingeführt, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte „einmalige außerplanmäßige“ gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland. Nach dem Entwurf soll die gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland zum 1. Oktober in einem außerplanmäßigen Schritt auf diesen Betrag angehoben werden. Rund 6,2 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in Deutschland davon betroffen.

Durch die höhere gesetzliche Untergrenze sehen die Arbeitgeber die Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften geschwächt. Vom Spitzenverband BDA gab es zuletzt heftige Kritik, wie auch von den Handwerkskammern. Die Festsetzung des Mindestlohns ist Aufgabe der Mindestlohnkommission und nicht der Bundesregierung, so die Zusammenfassung der Hauptkritikpunkte.

Der BDA drohte sogar mit Klage. Laut Entwurf soll nach der einmaligen gesetzlichen Erhöhung wieder zum üblichen Verfahren zurückgekehrt werden und die mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Kommission wieder für die Anpassungen des Mindestlohns zuständig sein.

 

In der Mühlenwirtschaft werden vor allem die Arbeitsplätze im Verkauf der Mühlenläden und die Jobs für einfache Hilfstätigkeiten in der Mühle davon betroffen sein. Zudem kann die abrupte einmalige Anhebung des Mindestlohns um mehr als 20 % dazu führen, dass das Lohnniveau insgesamt steigt, was zu einer Lohn- Preisspirale führen kann, welche die Inflation in Deutschland weiter anheizt.

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