Nachweisgesetz: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Nachweisgesetz: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

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Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern ab dem 1. August mehr Informationen über ihre Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen als bisher. So sieht es das neue Nachweisgesetz vor. „Betriebe müssen sich deshalb schnell auf die Änderungen einstellen und sollten ihre Arbeitsverträge bei Neueinstellungen anpassen“, sagt Andreas Bierich, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaften Region Braunschweig, Gifhorn und Peine. „Fristen werden verkürzt und Auskunftspflichten erweitert. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 2.000 Euro.“

Bildquelle: Romain Dancre on Unsplash

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