Personengesellschaften: Diese neuen Regeln gelten seit 2024
Personengesellschaften: Diese neuen Regeln gelten seit 2024
Für GbRs gibt es seit Januar 2024 neue Regeln und ein neues Register. Nicht jede Gesellschaft muss sich eintragen – doch in drei Fällen ist das unvermeidlich.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das modernisierte Personengesellschaftsrecht in Kraft: Dadurch gibt es umfassende Änderungen, die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) betreffen. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betreffen sie Neugründungen und bestehende Betriebe. Die wichtigsten Neuerungen hat die Handwerksorganisation in einem Merkblatt zusammengefasst.
Für wen sind die Neuerungen relevant?
Im Handwerk hat die GbR laut ZDH „einen gewissen Stellenwert“. Diese Form der Personengesellschaft sei zum Beispiel bei Arbeitsgemeinschaften im Baubereich zu finden, die für eine begrenzte Zeit bestehen. Sie komme aber auch bei Zusammenschlüssen von Kleingewerbebetreibenden vor, die für unbestimmt Zeit bestehen.
Bildquelle: Wesley Tingey on Unsplash
Autor
Philipp Düring
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