Corona: Steuerlichen Hilfen für 2022 verlängert

Corona: Steuerlichen Hilfen für 2022 verlängert

In der anhaltenden Corona-Krise können Handwerksbetriebe bis zum 31. Januar 2022 die Stundung von Steuern und die Senkung von Steuervorauszahlungen beantragen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie die steuerlichen Erleichterungen für 2022 verlängert. Stichtag ist der 31. Januar: Handwerksbetriebe, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der Pandemie betroffen sind, können Steuerstundungen, Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub bis Ende März 2022 beantragen, bei Ratenzahlungen sogar bis Ende Juni 2022.

Auch bei der Gewerbesteuer sind Anpassungen der Steuervorauszahlungen möglich.

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