Die 5 wichtigsten Fragen zur Gas- und Strompreisbremse

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen, mit welcher Entlastung können Sie rechnen und wer hilft bei Fragen weiter? Hier kommen die wichtigsten Antworten.

Die hohen Energiekosten belasten Betriebe nach wie vor. Mit den Energiepreisbremsen sorgt der Staat jetzt für weitere Entlastung.

 

1. Wie funktionieren die Preisbremsen?

Zum 1. März 2023 sind die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gestartet, rückwirkend soll es auch noch für die Monate Januar und Februar eine Entlastung geben.

  • Mit der Gas- und Wärmepreisbremse werden kleine Unternehmen entlastet, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) pro Jahr verbrauchen. Für 80 Prozent des Jahresverbrauchs im Vorjahr zahlen sie – ebenso wie private Haushalte – einen gedeckelten Preis: Er beträgt bei Gas 12 Cent pro kWh. Bei Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent pro kWh. Für darüber hinausgehenden Verbrauch zahlen Betriebe und Haushalte den neuen, hohen Preis für Gas beziehungsweise Fernwärme.
  • Mit der Strompreisbremse werden kleine Unternehmen entlastet, die weniger als 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen. Sie erhalten – ebenso wie private Haushalte – 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro kWh. Übersteigt der Verbrauch dieses Basis-Kontingent, zahlen kleine Betriebe und private Haushalte den Preis, den sie mit dem Versorger vereinbart haben

 

2. Was müssen Betriebe tun, um die Entlastungen zu bekommen?

Betriebe müssen keinen Antrag stellen, um von den Preisbremsen zu profitieren. Sie werden automatisch entlastet. Laut Bundesregierung geschieht das entweder über die Abrechnung des Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Denjenigen, die nun Post von ihrem Energieversorger erhalten, empfiehlt das Verbraucherportal Finanztip, das Schreiben „unbedingt zu kontrollieren“. Denn wenn der Anbieter den Rabatt falsch berechnet hat, könne das „Hunderte Euro kosten“.