Die 7 wichtigsten Antworten zum Thema Abmahnung

Kündigungen ohne Abmahnung sind schwierig. Doch welche Fehler dürfen Sie abmahnen und was muss unbedingt drinstehen? Antworten auf 7 Fragen.
Was ist der Sinn einer Abmahnung?

„Eine Abmahnung erfüllt immer eine Warnfunktion“, sagt Jan Reilbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln. „Sie dient dazu, einen Mitarbeitenden auf ein konkretes Fehlverhalten aufmerksam zu machen, damit er es ändern kann.“

 

Gleichzeitig dient eine Abmahnung dazu, eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. „Wenn eine verhaltensbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüft wird, schauen sich die Richter den Einzelfall genau an und nehmen eine Interessensabwägung vor“, so der Fachanwalt. Nur selten sei ein Fehlverhalten so gravierend, dass sofort eine Kündigung ausgesprochen werden könne. Mit einer Abmahnung aber könne der Arbeitgeber vorausgegangene Fehler vor Gericht belegen.

Wann kann eine Abmahnung entfallen?

Eine Abmahnung vor einer fristgerechten Kündigung ist nur notwendig, wenn im Betrieb der gesetzlichen Kündigungsschutz gilt, also mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt sind. „Bei Kleinunternehmen kann der Arbeitgeber in der Regel ohne Angabe von Gründen kündigen“, sagt Reilbach. „Soll eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, ist allerdings im auch Kleinbetrieb im Normalfall eine vorherige Abmahnung erforderlich.“

Eine Abmahnung kann auch entfallen, wenn das Fehlverhalten des Mitarbeitenden besonders gravierend ist. „Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, sexuelle Belästigung oder schwerwiegende Drohungen gegen Vorgesetzte und Kollegen sind solche gravierende Fälle“, nennt der Anwalt Beispiele. Dann könne der Arbeitgeber entweder fristgerecht oder sogar fristlos kündigen.

Was sind Abmahnungsgründe?

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