Maut: Was Sie über die Handwerkerausnahme wissen müssen

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Bei der Ausweitung der Mautpflicht gibt es aber eine Handwerkerausnahme.

Die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen wird ausgeweitet: Ab 1. Juli 2024 greift sie auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen. Allerdings können viele Handwerksfahrzeuge trotzdem mautfrei bleiben, da es eine „Handwerkerausnahme“ gibt.

 

Damit die Handwerkerausnahme greift, müssen laut dem Mautsystem-Betreiber Toll Collect folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Fahrzeug wird von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren.
  • Bei der Fahrt werden Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- oder Werkleistung des Betriebs notwendig sind.
  • Oder mit dem Fahrzeug werden handwerklich gefertigte Güter bewegt, die im Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

 

Was Handwerker bei Mautkontrollen nachweisen müssen, lesen sie auf handwerk.com.

Bildquelle: Anvesh Reddy on Unsplash