Das Steuerentlastungsgesetz ist beschlossen – und damit die meisten Details zur Energiepreispauschale. Steuerpflicht: ja. Sozialversicherungspflicht: nein. Auszahlung: im September. Minijobber: Erhalten die Pauschale. Die gute Nachricht für Arbeitgeber: Der Gesetzgeber hat einen Dreh gefunden, der Betriebe bei der Auszahlung der 300-Euro-Pauschale entlastet
Wer bekommt die Energiepreispauschale?
Die 300-Euro-Pauschale gibt es für alle Arbeitnehmer, die sich am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis befinden. Umfang und Dauer des Arbeitsverhältnisses spielen keine Rolle: Minijobber und kurzfristig Beschäftigte bekommen ebenfalls die Pauschale. So sieht es die endgültige, vom Bundesrat beschlossene endgültige Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vor.
Bildquelle: Ibrahim Rifath on Unsplash