Betriebliches Eingliederungsmanagement: Das müssen Sie wissen

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Das müssen Sie wissen

Wenn Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank sind, muss der Betrieb ein Eingliederungsmanagement anbieten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ein Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) müssen Sie als Arbeitgeber anbieten, wenn ein Mitarbeiter am Stück oder verteilt mehr als sechs Wochen im Jahr krank ist. Die Größe des Betriebes spielt keine Rolle.

Vorab muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter über die Ziele des BEM informieren. Die einzelnen Maßnahmen legt der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Mitarbeiter und – falls vorhanden – dem Betriebsrat fest.

 

Wenn Mitarbeiter über längere Zeit ausfallen, sind sie oft nicht sofort wieder voll einsatzbereit. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einzuleiten. Was dabei beachtet werden muss und welche Pflichten Betrieb und Mitarbeiter haben, erklärt Trixi Hoferichter, auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin.

Autor

Hi! Ich bin Philipp, Administrator dieser Website. Bei Problemen, kontaktiert mich gerne über das Kontaktformular oder per Mail: kontakt@mitteldeutscher-muellerbund.de