Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten

Bis Ende 2022 drohte Frührentner mit Nebenjob oft eine Rentenkürzung, wenn sie zu viel hinzuverdient haben. Diese Gefahr besteht nun nicht mehr, denn zum  1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner gestrichen, die vorzeitig in Altersrente gehen.

Wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mitteilt, sind zudem die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zum Jahreswechsel deutlich angehoben worden:

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung: Hier liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze nun bei 17.823,75 Euro.
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt seit dem 1. Januar 2023 nun 35.647,5 Euro pro Jahr.

Bildquelle: NORTHFOLK on Unsplash