Die hohen Energiekosten belasten Betriebe nach wie vor. Mit den Energiepreisbremsen sorgt der Staat jetzt für weitere Entlastung.
Zum 1. März 2023 sind die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gestartet, rückwirkend soll es auch noch für die Monate Januar und Februar eine Entlastung geben.
Betriebe müssen keinen Antrag stellen, um von den Preisbremsen zu profitieren. Sie werden automatisch entlastet. Laut Bundesregierung geschieht das entweder über die Abrechnung des Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Denjenigen, die nun Post von ihrem Energieversorger erhalten, empfiehlt das Verbraucherportal Finanztip, das Schreiben „unbedingt zu kontrollieren“. Denn wenn der Anbieter den Rabatt falsch berechnet hat, könne das „Hunderte Euro kosten“.
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