Energiepreispauschale: Was bleibt netto von den 300 Euro brutto?

Die Energiepreispauschale soll Selbstständige und Mitarbeiter entlasten. Doch noch sind die Steuer- und Sozialversicherungspflicht unklar. Vorfinanzieren soll den Zuschuss der Arbeitgeber.

Als Arbeitgeber werden Sie die 300 Euro Energiepreispauschale für Ihre Mitarbeiter 10 Tage oder auch ein paar Wochen vorfinanzieren – bis zur nächsten Lohnsteueranmeldung. Das Handwerk sieht diese finanziellen Belastungen für die Betriebe kritisch und fordert Änderungen.

Zahlmonat könnte der September 2022 werden. Auch Selbstständige würden die Pauschale dann erhalten, durch eine Verrechnung mit der Einkommensteuervorauszahlung.

Unklar ist noch, ob die Pauschale steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Der Bund der Steuerzahler hat dazu allerdings eine eindeutige Position.

Eigentlich soll die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro angesichts der Energiepreissteigerungen für Entlastung sorgen. Doch erst einmal steigt mit ihr die Belastung noch einmal – für die Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber müssen die Pauschale wohl vorfinanzieren. Entsprechende Sorgen äußerten die Spitzenverbände der Wirtschaft im Finanzausschuss des Bundestages.