Gut zu wissen: Positiver Corona-Test bei Arbeitnehmern – Was dann wichtig ist

Gut zu wissen: Positiver Corona-Test bei Arbeitnehmern - Was dann wichtig ist

Bayrischer Handelsmühlen-Verband
Rundschreiben

Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen: Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich sofort absondern. Die Isolierung endet normalerweise zehn Tage nach dem ersten positiven Test. Infizierte können sich jedoch nach sieben Tagen freitesten. Voraussetzung ist aber, sie sind seit mindestens 48 Stunden symptomfrei und können einen negativen Antigentest vorweisen, der von einer qualifizierten Person durchgeführt wurde. Ein Schnelltest zu Hause reicht nicht.

Auch enge Kontaktpersonen müssen zehn Tage in häusliche Quarantäne. Doch hier gibt es Ausnahmen, unter anderem für Geboosterte und Personen, deren Infektion mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt. Auch wer seine zweite Impfung zwischen 15 und 90 Tagen vor dem Kontakt bekommen hat oder wer doppelt geimpft und genesen ist, muss sich nicht isolieren. Schüler und Kita-Kinder dürfen als Kontaktpersonen schon nach fünf Tagen aus der Quarantäne, wenn sie keine Symptome haben und der Corona- Test negativ ist.

Wichtig: Ein positiver PCR-Test ist keine Krankschreibung. Wer sich nicht gut fühlt, muss den Arzt kontaktieren, der dann entscheidet, ob ein Mitarbeiter arbeitsunfähig krank ist oder nicht. Bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung geltend die Regeln der Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetzt.

Sofern jemand symptomfrei ist (d.h. nicht arbeitsunfähig) und von zu Hause arbeiten kann, z.B. Mitarbeiter im Büro, ist dieser Mitarbeiter auch dazu verpflichtet und erhält sein normales Gehalt. Wenn mobiles Arbeiten eines symptomfreien Mitarbeiters in der Isolation/Quarantäne nicht möglich ist, kommt es auf den Impfstatus an.

Vollständig Geimpfte erhalten in aller Regel ihr Gehalt vom Arbeitgeber, der sich das Entgelt dann wieder vom Staat nach dem Infektionsschutzgesetz zurückholen kann. Zuständig hierfür ist die jeweilige Bezirksregierung. Hier empfiehlt sich eine Abklärung mit der bearbeitenden Stelle. Ungeimpfte, die wegen einer symptomlosen Corona Infektion ausfallen oder als enge Kontaktperson in Quarantäne müssen, erhalten grundsätzlich kein Gehalt.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne persönlich an unseren technischen Betriebsberater, Dipl. Ing. Peter Hirschmann unter Tel. 01741818576 oder E-Mail: hirschmann@muellerbund.de wenden.

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