Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigungen können im Kleinbetrieb ohne Begründung ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber begründete sie trotzdem – und handelte sich ein Gerichtsverfahren ein.

Der Fall: In einem Kleinbetrieb kündigte der Arbeitgeber einer kaufmännischen Assistentin aus „betriebsbedingten Gründen“. Zur selben Zeit aber schaltete er eine Stellenanzeige, in der er eine Vertriebsassistentin suchte. Die gekündigte Mitarbeiterin klagte. Der Arbeitgeber müsse zwar keine Kündigungsgründe anführen. Wenn er dies aber tue, müssten sie der Wahrheit entsprechen, argumentierte sie. Der Arbeitgeber aber habe gelogen, da er ihr betriebsbedingt kündigte und gleichzeitig eine neue Stelle mit ähnlichen Aufgaben ausschrieb. Die Kündigung sei deshalb sitten- und treuwidrig.

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