Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde – das sind 41 Cent mehr als noch 2024. Die Anhebung hat die Bundesregierung bereits im November 2023 per Verordnung beschlossen. Sie hat damit die Empfehlung der sogenannten Mindestlohn-Kommission umgesetzt. Das Gremium, das je zur Hälfte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht, unterbreitet alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Entwicklung der Lohnuntergrenze in Deutschland. Zuletzt hat die Mindestlohn-Kommission im Juni 2023 getagt.
Zeitgleich zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns steigt ab 1. Januar auch die Verdienstgrenze im Minijob. Sie liegt dann bei 556 Euro pro Monat, bislang beträgt die sogenannte Minijob-Grenze noch 538 Euro.
Für Auszubildende, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:
Bislang gelten für die Azubi-Vergütung folgende Untergrenzen: 649 Euro (1. Lehrjahr), 766 Euro (2. Lehrjahr), 876 Euro (3. Lehrjahr) und 909 Euro (4. Lehrjahr).
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