Neue Pflichten, Preissteigerungen: Was sich 2025 ändert

Vom Anstieg des Mindestlohns über die E-Rechnung bis zur Anhebung des GKV-Zusatzbeitrags: 2025 stehen diverse Änderungen an. Was für Handwerker wichtig ist.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde – das sind 41 Cent mehr als noch 2024. Die Anhebung hat die Bundesregierung bereits im November 2023 per Verordnung beschlossen. Sie hat damit die Empfehlung der sogenannten Mindestlohn-Kommission umgesetzt. Das Gremium, das je zur Hälfte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht, unterbreitet alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Entwicklung der Lohnuntergrenze in Deutschland. Zuletzt hat die Mindestlohn-Kommission im Juni 2023 getagt.

 

Minijob-Grenze steigt infolge der Mindestlohn-Erhöhung

Zeitgleich zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns steigt ab 1. Januar auch die Verdienstgrenze im Minijob. Sie liegt dann bei 556 Euro pro Monat, bislang beträgt die sogenannte Minijob-Grenze noch 538 Euro.

 

Mindestausbildungsvergütung wird angehoben

Für Auszubildende, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:

  • 1. Lehrjahr: 682 Euro
  • 2. Lehrjahr: 805 Euro
  • 3. Lehrjahr: 921 Euro
  • 4. Lehrjahr: 955 Euro

Bislang gelten für die Azubi-Vergütung folgende Untergrenzen: 649 Euro (1. Lehrjahr), 766 Euro (2. Lehrjahr), 876 Euro (3. Lehrjahr) und 909 Euro (4. Lehrjahr).

E-Rechnung: Neue Empfangspflicht ab 1. Januar 2025