Seit dem 1. Dezember 2023 gibt es neue Mauttarife für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. In diesem Zusammenhang weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf eine wichtige Neuerung für Handwerksbetriebe hin: Für die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer Gewichtsklasse sei nach den neuen Regeln die “technisch zulässige Gesamtmasse“ausschlaggebend und nicht mehr das „zulässige Gesamtgewicht“.
Die Folge für manche Handwerksbetriebe: Sie könnten nun eventuell unter die Mautpflicht fallen, wenn sie abgelastete Fahrzeuge im Fuhrpark haben.
Durch die Ablastung hätten Betriebe in der Vergangenheit die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeugen reduziert, um unter die Grenze von 7,5 Tonnen zu kommen, erläutert der ZDH. Diese Maßnahme sei in den Fahrzeugpapieren vermerkt: Eine rein rechtliche Ablastung sei unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ eingetragen und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“.
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