Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V. – April 2022

Klimaschutzministerium zerstört mit EEG 2023 die kleine Wasserkraft

Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung sollen künftig aus EEG-Vergütung fallen ++ Gesetzentwurf führt zu weiter steigenden Strompreisen ++ Günstige Erzeugung stabiler Wasserkraft muss mit teuren Kohle- und Gaskraftwerken ersetzt werden ++ Bei zu erwartendem Anlagenrückbau fallen jedes Jahr zig Millionen Kilowattstunden CO2-freier, importunabhängiger Strom weg

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.
Pressemitteilung, 06. April 2022

“Das Worst-Case-Szenario für die kleine Wasserkraft ist eingetreten”, kommentiert Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), den Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2023, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde. „Wenn dies so umgesetzt wird, bekommen künftig rund 90 Prozent der 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland keine Einspeisevergütung mehr. Ohne Zukunftsperspektive werden diese Anlagen nicht modernisiert, sondern zurückgebaut. So gehen jedes Jahr zig Millionen Kilowattstunden CO2-neutraler Strom aus Wasserkraft verloren“. In Anbetracht des Klimaschutzes, der Energie- und Versorgungssicherheit wie auch einer höheren Importunabhängigkeit sei dies ebenso unverständlich wie kontraproduktiv.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des EEG 2023 neue und modernisierte Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung keine Einspeisevergütung mehr erhalten. „Nicht nur wurde keine unserer Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf aufgenommen, sondern schlimmer noch, diese branchenvernichtende Ergänzung wurde offenbar in letzter Minute bei der Ressortabstimmung mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) hereingenommen“, fährt Lang fort. „Das BMUV hat sich hierbei von Lobby- und Interessengruppen leiten und instrumentalisieren lassen.“

Als Begründung heißt es aus dem Klimaschutzministerium, dass kleine Wasserkraftanlagen gewässerökologisch nicht verträglich seien. „Dies ist nicht haltbar“, betont Lang. „Allein schon nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen wir die ökologische Verträglichkeit nachweisen. Sie ist also gegeben! Die Begründung ist nicht stichhaltig und aus rein ideologischen Gründen nach der Verbändeanhörung kurzfristig durch die Hintertür aufgenommen worden.“

Günstiger Strom aus kleiner Wasserkraft für Klimaschutz und Energiesicherheit

Jede Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft senkt den Energieimportbedarf, führt zu einer Reduktion der Strompreise und nützt dem Klimaschutz. Die Energie aus Wasserkraft ersetzt Strom aus Kohle, Atomkraft und Gas. „Die Bürger ächzen unter hohen Strompreisen und die Bundesministerien wollen die stabile und günstige Stromerzeug aus Wasserkraft zerstören, das kann man keinem Bürger verständlich machen“, kritisiert Lang.

Auf Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, werfe dieses Vorhaben kein gutes Licht, fährt Lang fort. „Gerade gestern hat er in der Fernsehsendung Kontraste wieder erklärt, dass jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien zählt, wie schon so oft. Und einen Tag später wollen er und sein Ministerium eine etablierte Branche, die stabilen, CO2-freien, netzdienlichen und kostengünstigen Strom erzeugt, auslöschen.“

Aktuell sind im Bundesgebiet insgesamt rund 7.300 Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 5,6 Gigawatt in Betrieb. Der Stromertrag liegt bei rund 20 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr, das entspricht etwa 55 Millionen Kilowattstunden pro Tag. Die Anlagen sparen jedes Jahr rund 15 Millionen Tonnen CO2 ein.

Hintergrundinformation:

Pressemitteilung BDW (01.04.22)

„Anspruch und Wirklichkeit in der Energiepolitik klaffen weit auseinander“

https://www.wasserkraft-deutschland.de/fileadmin/PDF/Stellungnahmen/220401_PM_BDW_Fru__hwarnstufe_Notfallplan_Gas.pdf

 

Pressemitteilung – BDW-Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf: Einseitige Diskriminierung der Wasserkraft ist falsches Signal (14.03.22)

https://www.wasserkraft-deutschland.de/fileadmin/PDF/Stellungnahmen/20220314_BDW-Stellungnahme_Referentenentwurf_EEG-Novelle-2023_vfinal.pdf

 

 

 

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